Abmahnung der Constantin Film Verleih GmbH durch Rechtsanwälte Waldorf Frommer wegen Urheberrechtsverletzung an dem Filmwerk „Fack ju Göhte“
Die Abmahnung der Constantin Film Verleih GmbH im Einzelnen
Dem Schreiben der Rechtsanwälte Waldorf Frommer zufolge soll unser Mandant über seinen Internetanschluss unter Verwendung des Programms „bittorrent“ das urheberrechtlich geschützte Werk der Fa. Constantin Film Verleih GmbH „Fack ju Göhte“ widerrechtlich zum Herunterladen auf sogenannten Tauschbörsen angeboten haben. Da unser Mandant keine Erlaubnis zur öffentlichen Zugänglichmachung habe, würde dies eine rechtswidrige Nutzung des Werkes und damit eine Urheberrechtsverletzung darstellen.
Unser Mandant wird infolgedessen dazu aufgefordert eine strafbewehrte, vorgefertigte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen. Darüber hinaus soll er einen pauschalierten Schadensersatz in Höhe von 600 € sowie Aufwendungsersatz in Höhe von 215 € leisten.
Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der Constantin Film Verleih GmbH
Bei einer vorformulierten strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung ist jedoch stets Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.
Wenn auch Sie eine derartige Abmahnung erhalten haben sollten, zögern Sie nicht, sich an uns zu wenden. Jede Abmahnung stellt einen individuellen Einzelfall dar, der als solcher auch einer individuellen Behandlung und Überprüfung bedarf. Wir helfen Ihnen gerne auch bundesweit im Rahmen unserer günstigen Erstberatung weiter.