Abmahnung der Internetmarketing Bielefeld GmbH durch Rechtsanwaltskanzlei Volke 2.0 wegen Wettbewerbsverstoß und Irreführung auf eBay

07. Februar 2014
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Die Rechtsanwälte Volke 2.0 mahnen im Auftrag der Internetmarketing Bielefeld GmbH einen unserer Mandanten wegen Verstößen gegen Wettbewerbsrecht ab.

Die Abmahnung der Internetmarketing Bielefeld GmbH im Einzelnen

Die Internetmarketing Bielefeld GmbH führt einen Onlineshop für Druckerzubehör und PC-Zubehör. In der Abmahnung führen die gegnerischen Anwälte aus, dass unser Mandant auf der Online-Auktionsplattform eBay gegen den unlauteren Wettbewerb verstoße, da er mit einem „Blitzversand“ werbe, dieser Begriff jedoch erst in den AGB definiert werde und die Hinweise somit für den Verbraucher versteckt seien.

Zudem würde er gegenüber den Verbrauchern eine veraltete Widerrufsbelehrung vorhalten. Darüber hinaus wird die Artikelbeschreibung unseres Mandanten beanstandet. Die Artikelbeschreibungen seien nicht detailliert genug, da dem Verbraucher nicht erklärt würde, ob es sich bei den beworbenen Artikeln um gebrauchte und/oder nachgebaute Produkte handele.

Gefordert wird nun eine Unterzeichnung einer bereits formulierten strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung und Erstattung der entstandenen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 859,80 €.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der Internetmarketing Bielefeld GmbH

Bei einer vorformulierten strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung ist stets Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.
Wenn auch Sie eine derartige Abmahnung erhalten haben sollten, zögern Sie nicht, sich an uns zu wenden. Jede Abmahnung stellt einen individuellen Einzelfall dar, der als solcher auch einer individuellen Behandlung und Überprüfung bedarf. Wir helfen Ihnen gerne auch bundesweit im Rahmen unserer günstigen Erstberatung weiter.

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