Abmahnung der DigiRights Administration GmbH durch Rechtsanwalt Daniel Sebastian wegen unerlaubter Verwertung der geschützten Werke „Martin Tungevaag – Wicked Wonderland“, „Bakermat – One Day (Vandaag)“, „Martin Garrix – Animals“ und „Klingande – Jubel“

04. August 2014
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Einer unserer Mandanten hat eine Abmahnung der DigiRights Administration GmbH, ausgesprochen durch Rechtsanwalt Daniel Sebastian, erhalten. Er soll durch die Nutzung des Filesharing-Netzwerks bittorrent das Urheberrecht an 4 Tonaufnahmen verletzt haben.

Die Abmahnung der DigiRights Administration GmbH im Einzelnen:

Die DigiRights Administration GmbH soll den Ausführungen des Herrn Rechtsanwalt Daniel Sebastian zufolge alleiniger Inhaber des Rechts zur öffentlichen Zugänglichmachung an den Musikwerken „Martin Tungevaag – Wicked Wonderland“, „Bakermat – One Day (Vandaag)“, „Martin Garrix – Animals“ und „Klingande – Jubel“ sein. Unser Mandant soll im Rahmen einer Internettauschbörse den Musik-Container „German Top 100 Single Charts“, in dem die gegenständlichen Titel enthalten sind, widerrechtlich öffentlich zugänglich gemacht und dadurch anderen Nutzern weltweit zum Download angeboten haben.

Infolgedessen wird unser Mandant aufgefordert, das weitere Anbieten dieser Werktitel zu unterlassen. Weiter soll er eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgeben, sowie einen pauschalen Vergleichsbetrag in Höhe von EUR 1.250,00 bezahlen. Eine vorformulierte Unterlassungserklärung liegt der Abmahnung bei. Insofern wäre die gesamte Angelegenheit erledigt. Andernfalls würde ein Schadensersatz in Höhe von EUR 1.500 sowie Anwaltskosten in Höhe von EUR 984,80, insgesamt also ein Betrag in Höhe von EUR 2.484,80 eingeklagt werden. Das Prozessrisiko in der ersten Instanz liege bei EUR 3.822,52.

Eine vorformulierte Unterlassungserklärung sollte jedoch keinesfalls unterzeichnet werden, bevor sie nicht einer rechtlichen Überprüfung unterzogen wurde. Denn durch die Abgabe einer solchen Unterlassungserklärung entstehen für den Erklärenden weitreichende Pflichten, die oftmals über das Erforderliche hinausgehen.

Nicht zuletzt vor dem Hintergrund des neuen § 97a Abs. 3 Urheberrechtsgesetz (UrhG) kann es sich auch lohnen, die geforderten Geldbeträge kritisch zu hinterfragen.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnung durch die DigiRights Administration GmbH

Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gerne helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.

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