Abmahnung der Elite Film AG durch die Rechtsanwälte Schutt, Waetke wegen Urheberrechtsverletzung an dem Filmwerk „A little bit Zombie“

02. Juli 2013
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Uns liegt eine Abmahnung der Elite Film AG, ausgesprochen durch die Rechtsanwälte Schutt, Waetke, vor. Unserem Mandanten wird vorgeworfen, dass er eine Urheberrechtsverletzung an dem Filmwerk „A little bit Zombie“ begangen hätte.

Die Abmahnung der Elite Film AG im Einzelnen

Unserem Mandanten wird vorgeworfen das Filmwerk „A little bit Zombie“ auf einer Internet-Tauschbörse widerrechtlich zum Herunterladen angeboten zu haben. Die Rechtsanwälte Schutt Waetke geben in dem Abmahnschreiben an, dass die Elite Film AG die Inhaberin der ausschließlichen Verwertungsrechte sei und somit eine illegale öffentliche Zugänglichmachung ihr Urheberrecht an dem Musikalbum verletzte.

Es wird nun von unserem Mandanten die Löschung der Datei, sowie die Unterzeichnung einer vorgefertigten Unterlassungserklärung gefordert. Zudem soll er einem Vergleichsangebot zustimmen und einen pauschalen Vergleichsbetrag in Höhe von  EUR 750,- leisten.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der Elite Film AG

Unterschreiben Sie keine vorformulierten strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärungen ohne vorherige rechtliche Überprüfung. Lassen Sie jedes Abmahnschreiben rechtlich prüfen. Verfallen Sie nicht in Panik, aber lassen Sie die gesetzten Fristen auch nicht verstreichen.

Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.

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