Abmahnung der W.E.N.N. Ltd. durch die Rechtsanwälte Denecke, von Haxthausen & Partner wegen Urheberrechtsverletzung an einem Bildwerk

09. Juli 2013
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Uns liegt eine Abmahnung der W.E.N.N. Ltd. vor, in der durch die Rechtsanwälte Denecke, von Haxthausen & Partner eine Urheberrechtsverletzung durch unseren Mandanten gerügt wird.

Die Abmahnung der W.E.N.N. Ltd. im Einzelnen

Die abmahnenden Rechtsanwälte führen näher aus, dass unser Mandant ein Bildwerk auf seiner Webseite verwenden würde, an welchem der W.E.N.N. Ltd. die ausschließlichen Nutzungsrechte zustünden. Eine Einwilligung in die Nutzung oder Veröffentlichung des Fotos liege durch die W.E.N.N. Ltd. nicht vor, womit sich ein rechtswidriges Verhalten unseres Mandant ergäbe.

Die gegnerischen Rechtsanwälte fordern unseren Mandanten zur Abgabe einer vorgefertigten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung auf. Zudem soll er Schadensersatz für die unerlaubte Nutzung des Bildwerkes zahlen als auch die Kosten tragen, die durch die Inanspruchnahme der gegnerischen Rechtsanwälte entstandenen sind, mithin 873,50 €.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der W.E.N.N. Ltd.

Bei einer vorformulierten strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung ist jedoch stets Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.

Wenn auch Sie eine derartige Abmahnung erhalten haben sollten, zögern Sie nicht, sich an uns zu wenden. Jede Abmahnung stellt einen individuellen Einzelfall dar, der als solcher auch einer individuellen Behandlung und Überprüfung bedarf. Wir helfen Ihnen gerne auch bundesweit im Rahmen unserer günstigen Erstberatung weiter.

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