Abmahnung der Elite Film AG durch Rechtsanwälte Sasse & Partner wegen Urheberrechtsverletzung an dem Filmwerk „Alex Cross“

10. Juli 2013
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Abermals liegt uns eine Abmahnung der Elite Film AG wegen einer angeblichen Urheberrechtsverletzung vor. Dieses Mal betrifft es das Filmwerk „Alex Cross".

Die Abmahnung der Elite Film AG im Einzelnen

In dem Abmahnschreiben wird unserem Mandanten vorgeworfen, das Filmwerk „Alex Cross“ in einer Internettauschbörse widerrechtlich zum Download angeboten zu haben. Die Elite Film AG sei, nach Vortrag der Rechtsanwälte Sasse & Partner, die Inhaberin der ausschließlichen Vervielfältigungs- und Verbreitungsrechte. Auf Grund dessen sei in der angeblichen Vervielfältigung eine Urheberrechtsverletzung zu sehen.

Infolgedessen wird unser Mandant dazu aufgefordert eine vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung zu unterzeichnen. Darüber hinaus soll er einen Pauschalbetrag in Höhe von EUR 800, – bezahlen um damit Schadensersatz- sowie Rechtsverfolgungskosten abzudecken.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der Elite Film AG

Unterschreiben Sie keine vorformulierten strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärungen ohne vorherige rechtliche Überprüfung. Lassen Sie jedes Abmahnschreiben rechtlich prüfen. Verfallen Sie nicht in Panik, aber lassen Sie die gesetzten Fristen auch nicht verstreichen.

Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.

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