Abmahnung von STEALTH Ti Limited bzw. des Lizenznehmers Sandro Diwok wegen eines angeblichen Verstoßes gegen die Marke PHENOM

11. Juli 2013
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Uns liegt eine markenrechtliche Abmahnung der Markeninhaberin STEALTH Ti Limited, Birmingham, England mit Zweigniederlassung Deutschland bzw. deren Lizenznehmer Sandro Diwok vor.

Die Abmahnung der STEALTH Ti Limited bzw. des Lizenznehmers Sandro Diwok im Einzelnen

Unserem Mandanten wird vorgeworfen, mit den Zeichen PHENOM im Rahmen von Google-AdWord-Anzeigen für Ballmaschinen zu werben. Unser Mandant wird aufgefordert eine vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben und eine Vertragsstrafe, da bereits zuvor eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgegeben wurde, in Höhe von 5.100 € zu zahlen.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnung der STEALTH Ti Limited bzw. des Lizenznehmers Sandro Diwok

Bei einer vorformulierten strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung ist jedoch stets Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.

Wenn auch Sie eine derartige Abmahnung erhalten haben sollten, zögern Sie nicht, sich an uns zu wenden. Jede Abmahnung stellt einen individuellen Einzelfall dar, der als solcher auch einer individuellen Behandlung und Überprüfung bedarf. Wir helfen Ihnen gerne auch bundesweit im Rahmen unserer günstigen Erstberatung weiter.

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