Abmahnung durch von Fliegenschmidt, Pagonis, Haß und CricklowEDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH wegen Urheberrechtsverletzung an dem Titel „Diggin in the Dirt“ der Künstlerin Stefanie Heinzmann

18. Oktober 2012
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Die FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH mahnt im Auftrag von Fliegenschmidt, Pagonis, Haß und Cricklow die Verletzung der Urheberrechte an dem Musiktitel "Diggin in the Dirt" der Künstlerin Stefanie Heinzmann ab.

Die Abmahnung von Fliegenschmidt, Pagonis, Haß und Cricklow im Einzelnen

Unserem Mandanten wird vorgeworfen, dass er in einer Internettauschbörse den Chartcontainer German TOP 100 Single Charts mit dem Musiktitel „Diggin in the Dirt“ der Künstlerin Stefanie Heinzmann widerrechtlich heruntergeladen und gleichzeitig zum Download angeboten habe. Als Texter und Urheber des Musiktitels hätten jedoch allein die Herren Fliegenschmidt, Pagonis, Haß und Cricklow die ausschließlichen deutschlandweiten Nutzungs- und Verbreitungsrechte an dem Musikstück inne.

Aufgrund dieser vorgeworfenen Urheberrechtsverletzung seitens unseres Mandanten wird er aufgefordert, einen Vergleichsbetrag in Höhe von 450 Euro zu bezahlen sowie eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen von Fliegenschmidt, Pagonis, Haß und Cricklow

Bei einer vorformulierten strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung ist stets Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.

Wenn auch Sie eine derartige Abmahnung erhalten haben sollten, zögern Sie nicht, sich an uns zu wenden. Jede Abmahnung stellt einen individuellen Einzelfall dar, der als solcher auch einer individuellen Behandlung und Überprüfung bedarf. Wir helfen Ihnen gerne auch bundesweit im Rahmen unserer günstigen Erstberatung weiter.

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