Abmahnung der Silwa Filmvertrieb AG durch Rechtsanwalt Thomas Link (Carvus Law Rechtsanwälte) wegen Urheberrechtsverletzung an einem Filmwerk
Die Abmahnung der Silwa Filmvertrieb AG im Einzelnen
Unser Mandant soll in einer Internettauschbörse ein Filmwerk widerrechtlich heruntergeladen und gleichzeitig zum Download angeboten haben. Herr Rechtsanwalt Thomas Link gibt in der Abmahnung an, dass ausschließlich die Silwa Filmvertrieb AG die deutschlandweiten Nutzungs- und Verwertungsrechte an dem Filmwerk inne habe.
Aufgrund dieser vorgeworfenen Urheberrechtsverletzung seien Rechtsanwaltskosten in Höhe von 837,52 € aus einem Streitwert von 11.700 € angefallen. Für die Ermittlung der IP-Adresse und des dazugehörigen Anschlussinhabers seien weiter Kosten in Höhe von 137 € entstanden. Außerdem sei ein Schadensersatzanspruch gegeben, mithin 1.700 €.
Unserem Mandanten wird das Angebot unterbreitet, die Angelegenheit außergerichtlich endgültig zu erledigen. Hierzu müsste er lediglich die strafbewehrte vorgefertigte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung unterzeichnen sowie einen pauschalen Vergleichsbetrag in Höhe von 1.750 € zahlen.
Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der Silwa Filmvertrieb AG
Bei einer vorformulierten strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung ist stets Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.
Wenn auch Sie eine derartige Abmahnung erhalten haben sollten, zögern Sie nicht, sich an uns zu wenden. Jede Abmahnung stellt einen individuellen Einzelfall dar, der als solcher auch einer individuellen Behandlung und Überprüfung bedarf. Wir helfen Ihnen gerne auch bundesweit im Rahmen unserer günstigen Erstberatung weiter.