Abmahnung der FDUDM2 GmbH durch die Rechtsanwälte U+C wegen einer Urheberrechtsverletzung an dem Werk „Too small to take it all 3“

22. Juli 2013
[Gesamt: 0   Durchschnitt:  0/5]
2407 mal gelesen
0 Shares

Uns liegt eine Abmahnung der FDUDM2 GmbH, ausgesprochen durch die Rechtsanwälte U + C, vor, in der unserem Mandanten vorgeworfen wird eine angebliche Urheberrechtsverletzung an dem Werk „Too small to take it all 3“ begangen zu haben.

Die Abmahnung der FDUDM2 GmbH im Einzelnen

Die abmahnenden Rechtsanwälte führen näher aus, dass unser Mandant das Werk „Too small to take it all 3“ über seinen Internetanschluss auf einer Internettauschbörse öffentlich zugänglich gemacht habe. Weiter wird angegeben, dass die FDUDM2 GmbH die Inhaberin der ausschließlichen Verwertungsrechte sei und somit eine illegale öffentliche Zugänglichmachung ihr Urheberrecht an dem Werk verletzte.

Es wird nun von unserem Mandanten die Unterzeichnung einer vorgefertigten Unterlassungserklärung gefordert. Zudem soll er einem Vergleichsangebot zustimmen und einen pauschalen Vergleichsbetrag in Höhe von  EUR 650,- leisten.

Unsere Empfehlung: Keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnung der FDUDM2 GmbH

Unterschreiben Sie keine vorformulierten strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärungen ohne vorherige rechtliche Überprüfung. Lassen Sie jedes Abmahnschreiben rechtlich prüfen. Verfallen Sie nicht in Panik, aber lassen Sie die gesetzten Fristen auch nicht verstreichen.

Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Jetzt zum Newsletter anmelden!

Erlaubnis zum Versand des Newsletters: Ich möchte regelmäßig per E-Mail über aktuelle News und interessante Entwicklungen aus den Tätigkeitsfeldern der Anwaltskanzlei Hild & Kollegen informiert werden. Diese Einwilligung zur Nutzung meiner E-Mail-Adresse kann ich jederzeit für die Zukunft widerrufen, in dem ich z. B. eine E-Mail an newsletter [at] kanzlei.biz sende. Der Newsletter-Versand erfolgt entsprechend unserer Datenschutzerklärung.

n/a