Abmahnung der Immobilienagentur Hamburg durch die Rechtsanwälte Dr. Weiland und Partner wegen Urheberrechtsverletzung an Verkaufs- und Angebotstexten

22. Juli 2013
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Uns erreicht eine Abmahnung der Immobilienagentur Hamburg, in der durch die Rechtsanwälte Dr. Weiland und Partner eine Urheberrechtsverletzung durch unseren Mandanten gerügt wird.

Die Abmahnung der Immobilienagentur Hamburg im Einzelnen

Die abmahnenden Rechtsanwälte führen näher aus, dass unser Mandant Verkaufs- und Angebotstexte identisch zu den Texten der Immobilienagentur Hamburg auf seiner Webseite aufgeführt hat. Da unser Mandant keine Erlaubnis zur öffentlichen Zugänglichmachung habe, würde dies eine rechtswidrige Nutzung der Texte und damit eine Urheberrechtsverletzung darstellen.

In Folge dessen fordern die gegnerischen Rechtsanwälte unseren Mandanten auf, die Urheberrechtsverletzungen und unlauteren geschäftlichen Handlungen zu unterlassen und eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung zu unterzeichnen. Der gegnerischen Partei stünde ein Schadensersatzanspruch in Höhe von 3.500.- EUR zu.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der Immobilienagentur Hamburg

Bei einer vorformulierten strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung ist jedoch stets Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.

Wenn auch Sie eine derartige Abmahnung erhalten haben sollten, zögern Sie nicht, sich an uns zu wenden. Jede Abmahnung stellt einen individuellen Einzelfall dar, der als solcher auch einer individuellen Behandlung und Überprüfung bedarf. Wir helfen Ihnen gerne auch bundesweit im Rahmen unserer günstigen Erstberatung weiter.

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