Abmahnung der Flexi Bogdahn Technik GmbH & Co. KG durch Rechtsanwälte HEISSNER & STRUCK wegen Urheberrechtsverletzung und Wettbewerbsverstoß auf Amazon
Abmahnung der Flexi Bogdahn Technik GmbH & Co. KG im Einzelnen
In der Abmahnung führen die Rechtsanwälte HEISSNER & STRUCK aus, dass unser Mandant in seinem Verkaufsangebot auf Amazon eine urheberrechtlich geschützte Artikelbeschreibung der Flexi Bogdahn Technik GmbH & Co. KG ohne Einwilligung verwendet hätte, wodurch eine Urheberrechtsverletzung gegeben sei. Außerdem soll er in demselben Angebot mit einem Patent geworben haben, obwohl die Technik des beworbenen Produkts tatsächlich nicht patentiert war. Hierdurch sei ein Verstoß gegen den lauteren Wettbewerb zu erkennen.
Von der gegnerischen Partei wird die Unterzeichnung einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie Auskunftserteilung über die bisher getätigten Geschäfte mit dem streitgegenständlichen Produkt gefordert. Anhand dieser Auskünfte soll ein entstandener und von unserem Mandanten zu zahlender Schadensersatz berechnet werden. Zudem wird einer Erstattung der durch die Rechtsverfolgung entstandenen Kosten aus einem Streitwert von 25.000 € und einer 1,3-Geschäftsgebühr zzgl. Auslagenpauschale, mithin 911,80 €, entgegengesehen.
Unsere Empfehlung: Keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungender Flexi Bogdahn Technik GmbH & Co. KG
Bei einer solchen vorformulierten strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung ist jedoch stets Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.
Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.