Abmahnung der Stecker Kabel Adapter UG durch SANDHAGE Rechtsanwälte wegen Verletzung der Marke „AllWinner“

03. Dezember 2012
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Unser Mandant hat eine Abmahnung der Stecker Kabel und Adapter UG wegen eines angeblichen Verstoßes gegen das Markenrecht, ausgesprochen durch SANDHAGE Rechtsanwälte, erhalten.

Abmahnung der Stecker Kabel Adapter UG im Einzelnen

In der durch die SANDHAGE Rechtsanwälte ausgesprochenen Abmahnung wird ausgeführt, dass die Stecker Kabel Adapter UG die Marke „AllWinner“ unter anderem für Computer eingetragen hat. Diese Marke würde unser Mandant in Auktionen auf der Internetplattform eBay ohne Einwilligung des Markeninhabers verwenden.

Gefordert wird die Unterzeichnung der beigefügten strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie Auskunftserteilung über bereits verkaufte Produkte und den Lieferanten zur Bezifferung von Schadensersatzansprüchen. Außerdem soll unser Mandant alle die Marke verletzenden Produkte zum Zwecke der Vernichtung aushändigen und weiter die durch die Verfolgung der Verstöße entstandenen Rechtsanwaltskosten aus einem Streitwert von 25.000 € und einer 1,5-Geschäftsgebühr sowie einer Telekommunikationspauschale in Höhe 20 €, insgesamt 1.248,31 €, zu erstatten.

Unsere Empfehlung: Keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der Stecker Kabel Adapter UG

Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung ist stets Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.

Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben – andernfalls droht ein gerichtliches Verfahren, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie also nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.

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