Abmahnung des Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V. im Buchhandel

22. November 2012
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Der Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V. mahnt im Online-Buchhandel ab. Unser Mandant soll im Rahmen des Buchhandels unlauter gehandelt haben, indem er angebliche fehlerhafte AGB-Klauseln und eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung auf seinem Internetauftritt verwendet.

Die Abmahnung des Verbraucherschutzvereins gegen unlauteren Wettbewerb e.V. im Einzelnen

Unserem Mandanten wird vorgeworfen, in seiner Widerrufsbelehrung die sog. 40 €-Klausel  verwendet zu haben, ohne dass diesbezüglich,  wie gesetzlich gefordert, eine vertragliche Vereinbarung stattgefunden hat. Darüber hinaus hat er angeblich die Gewährleistungsrechte des Verbrauchers unzulässigerweise eingeschränkt, sowie einen ebenfalls unrechtmäßigen erweiterten Eigentumsvorbehalt angeführt. Zudem soll er sowohl im Hinblick auf den Erfüllungsort, als auch auf den Gerichtsstand rechtswidrige Vereinbarungen angeführt haben.

Darin sei ein Verstoß gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb zu erkennen. Infolgedessen wird unser Mandant dazu aufgefordert eine vorgefertigte, strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben sowie entstandene Kosten in Höhe von EUR 232,05 zu erstatten.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen des Verbraucherschutzvereins gegen unlauteren Wettbewerb e.V.

Bei einer solchen vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung ist jedoch stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.

Haben auch Sie vielleicht eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.

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