Abmahnung der Sky Deutschland GmbH & Co. KG durch die KOMNING Rechtsanwälte wegen Urheberrechtsverletzung

20. November 2012
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Unser Mandant hat eine Abmahnung der Sky Deutschland GmbH & Co. KG mit dem Vorwurf der Urheberrechtsverletzung erhalten. Die Abmahnung wurde durch die KOMNING Rechtsanwälte ausgesprochen.

Die Abmahnung der Sky Deutschland GmbH & Co. KG im Einzelnen

Anlass für die Abmahnung soll eine Urheberrechtsverletzung durch unseren Mandanten sein. Konkret wird ihm der Vorwurf gemacht, dass er in gewerblichen Räumen Sportveranstaltungen bzw. Berichterstattungen von Sky für die Öffentlichkeit wiedergegeben hätte, ohne einen hierfür erforderlichen Lizenzvertrag mit Sky abgeschlossen zu haben.

In der Abmahnung wird ein pauschaler Schadensersatz sowie das Unterlassen von zukünftigen unzulässigen Ausstrahlungen gefordert. Weiter soll unser Mandant eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung unterzeichnen.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der Sky Deutschland GmbH & Co. KG

Bei einer solchen vorformulierten strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung ist jedoch stets Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.

Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.

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