Abmahnung von Christian Sandner durch die Rechtsanwälte Lepper & Lepper wegen Urheberrechtsverletzung auf Facebook

20. November 2012
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Unser Mandant hat eine Abmahnung von Herrn Christian Sandner erhalten. Die für die Abmahnung beauftragten Rechtsanwälte Lepper & Lepper machen für ihren Mandanten eine Urheberrechtsverletzung auf Facebook geltend.

Die Abmahnung des Herrn Christian Sandner im Einzelnen

Konkret soll unser Mandant eine urheberrechtlich geschützte Fotografie des Herrn Sandner im Rahmen seines Facebook-Auftritts verwendet haben. Da jedoch lediglich Herrn Sandner als Urheber die ausschließlichen Rechte an der Fotografie zuständen, sei eine ungenehmigte Verwendung durch Dritte, wie auch die durch unseren Mandanten erfolgte Veröffentlichung auf Facebook, unzulässig.

Die Rechtsanwälte Lepper & Lepper setzen für die unerlaubte Veröffentlichung der Fotografie einen Lizenzschaden in Höhe von 250 € an. Außerdem soll unser Mandant die durch die Verfolgung der Verletzung entstandenen Rechtsanwaltskosten aus einem Streitwert in Höhe von 3.000 € und einer 1,3-Geschäftsgebühr zzgl. Auslagenpauschale, mithin 316,18 €, erstatten. Weiter wird die Unterzeichnung einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung gefordert.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen des Herrn Christian Sandner

Bei einer solchen vorformulierten strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung ist jedoch stets Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.

Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.

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