Abmahnung der Berger Groß- und Einzelhandels UG durch Rechtsanwälte Schulte & Prasse wegen Wettbewerbsverletzung
Die Abmahnung der Berger Groß- und Einzelhandels UG im Einzelnen
Unserem Mandanten wird wettbewerbswidriges Handeln vorgeworfen. Er soll im Rahmen seiner Widerrufsbelehrung die sog. 40 € – Klausel verwendet haben, ohne diese wie gesetzlich gefordert, vertraglich vereinbart zu haben. Infolgedessen wurde er dazu aufgefordert eine vorbereitete Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben, sowie Aufwendungskosten aus einem Streitwert in Höhe von 20.000,- € in Höhe von EUR 1.176,91 zu bezahlen.
Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der Berger Groß- und Einzelhandels UG
Bei einer vorformulierten strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung ist stets Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.
Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.