Abmahnung der Getty Images International GmbH durch Rechtsanwälte Waldorf Frommer wegen Urheberrechtsverletzung an Lichtbildern

21. Oktober 2013
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Abermals mahnen die Rechtsanwälte Waldorf Frommer im Namen der Getty Images International GmbH einen unserer Mandanten wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung an Lichtbildern ab.

Abmahnung der Getty Images International GmbH im Einzelnen

Unserem Mandanten wird vorgeworfen im Rahmen seines Internetauftritts Bildmaterial ohne die Zustimmung der Getty Images International GmbH eingebunden zu haben. Die Getty Images International GmbH sei die ausschließliche Inhaberin der Rechte an den Lichtbildern. Mit der angeblich unzulässigen Vervielfältigung und öffentlichen Zugänglichmachung verletzte unser Mandant somit das Urheberrecht.

Auf Grund dessen soll unser Mandant nun Auskunft über den Zeitpunkt der Einstellung des Bildmaterials und über die Herkunft der Lichtbildwerke erteilen. Zudem wird er aufgefordert eine vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der Getty Images International GmbH

Bei einer vorformulierten strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung ist jedoch stets Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.

Wenn auch Sie eine derartige Abmahnung erhalten haben sollten, zögern Sie nicht, sich an uns zu wenden. Jede Abmahnung stellt einen individuellen Einzelfall dar, der als solcher auch einer individuellen Behandlung und Überprüfung bedarf. Wir helfen Ihnen gerne auch bundesweit im Rahmen unserer günstigen Erstberatung weiter.

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