Abmahnung der GSDR GmbH durch die Rechtsanwälte Kornmeier & Partner wegen Urheberrechtsverletzung an dem Song „Endless Summer“ von „Oceana“
Die Abmahnung der GSDR GmbH im Einzelnen
Die Rechtsanwaltskanzlei Kornmeier & Partner wirft unserem Mandanten in ihrem Abmahnschreiben vor, er habe bei einer Online-Tauschbörse ein urheberrechtlich geschütztes Musikwerk anderen Tauschbörsen-Nutzern zum Download angeboten. Die GSDR GmbH gibt dabei an, an dem Titel „Endless Summer“ die ausschließlichen Nutzungsrechte inne zu haben. Diese Rechte würden durch ein öffentliches Zugänglichmachen über ein Filesharing-Programm verletzt.
Infolgedessen wurde unser Mandant dazu aufgefordert, eine strafbewehrte, vorformulierte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben, sowie eine Zahlung von insgesamt EUR 450.- für Schadensersatz, Rechtsanwaltskosten und andere Aufwendungen zu leisten.
Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der GSDR GmbH
Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung ist stets Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie auf Lebzeiten begleiten wird. Deswegen sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.
Haben Sie selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da andernfalls ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gerne helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.