Abmahnung von Floordirekt durch Rechtsanwaltskanzlei Stuber wegen Urheberrechtsverletzung und unlauterem Wettbewerb
Die Abmahnung von Floordirekt im Einzelnen
Unser Mandant soll 15 Bilder ohne Einverständnis des Rechteinhabers in den Artikelbeschreibungen in seinem Onlineshop verwendet haben. Die ausschließlichen Nutzungsrechte stünden hierbei jedoch Herrn Wesemeyer bzw. Floordirekt zu.
Außerdem soll unser Mandant seine Kunden nicht ordnungsgemäß über ihr bestehendes Widerrufsrecht belehren, wodurch ein Wettbewerbsverstoß gegeben sei.
Gefordert wird aufgrund der angeblich stattgefundenen Verletzungshandlungen die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, sowie die Erstattung der durch die Rechtsverfolgung der Verstöße entstandenen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 911,80 € aus einem Streitwert in Höhe von 25.000 €.
Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen von Floordirekt
Wenn auch Sie eine derartige Abmahnung erhalten haben sollten, zögern Sie nicht, sich an uns zu wenden. Jede Abmahnung stellt einen individuellen Einzelfall dar, der als solcher auch einer individuellen Behandlung und Überprüfung bedarf. Wir helfen Ihnen gerne auch bundesweit im Rahmen unserer günstigen Erstberatung weiter.