Abmahnung von Hubert Eisenach durch Rechtsanwaltskanzlei Stuber wegen Markenverletzung
Die Abmahnung von Hubert Eisenach im Einzelnen
Unser Mandant soll im Rahmen seines gewerblichen Internethandels Produkte mit einem Markenzeichen beworben und auch vertrieben haben, ohne hierfür das erforderliche Einverständnis des Markeninhabers (Herrn Eisenach) innezuhaben. Hierdurch würden die Rechte des Herrn Eisenach an dieser Wortmarke verletzt, wodurch Unterlassungs-, Auskunfts- und Schadensersatzansprüche entstünden.
Gefordert wird aufgrund der angeblich stattgefundenen Verletzungshandlung die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, sowie die Erstattung der durch die Rechtsverfolgung der Verstöße entstandenen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 1.761,08 € aus einem Streitwert von 57.500 €.
Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen von Hubert Eisenach
Wenn auch Sie eine derartige Abmahnung erhalten haben sollten, zögern Sie nicht, sich an uns zu wenden. Unterschreiben Sie jedoch auf keinen Fall eine vorformulierten strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärungen ohne vorherige rechtliche Prüfung. Denn jede Abmahnung stellt einen individuellen Einzelfall dar, der als solcher auch einer individuellen Behandlung und Überprüfung bedarf. Wir helfen Ihnen gerne auch bundesweit im Rahmen unserer günstigen Erstberatung weiter.