Abmahnung der Immobilienagentur Hamburg durch Rechtsanwälte Dr. Weiland und Partner wegen Urheberrechts- und Wettbewerbsverletzung
Abmahnung der Immobilienagentur Hamburg im Einzelnen
In der Abmahnung wird näher ausgeführt, dass unser Mandanten unerlaubt Texte der Immobilienagentur Hamburg kopiert und diese auf seiner Webseite veröffentlicht habe. Hierin seien Verstöße gegen das Urheberrechtsgesetz zu erkennen, sowie eine unlautere Nachahmung fremder Leistungen im geschäftlichen Verkehr.
Unser Mandant soll eine weitere Verwendung dieser Texte unverzüglich unterlassen und eine vorformulierte strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung unterzeichnen. Zudem soll er aufgrund der angeblichen Verletzungshandlung zur Erstattung jeglichen Schadens, insbesondere entstandener Rechtsanwaltskosten in Höhe von 1.373 €, verpflichtet sein. Als pauschaler Schadensersatz wird eine Summe von 3.500 €, angesetzt. Mit Erstattung des Schadensersatzes sowie der Rechtsanwaltskosten sei die Angelegenheit erledigt.
Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der Immobilienagentur Hamburg
Bei einer vorformulierten strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung ist stets Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.
Wenn auch Sie eine derartige Abmahnung erhalten haben sollten, zögern Sie nicht, sich an uns zu wenden. Jede Abmahnung stellt einen individuellen Einzelfall dar, der als solcher auch einer individuellen Behandlung und Überprüfung bedarf. Wir helfen Ihnen gerne auch bundesweit im Rahmen unserer günstigen Erstberatung weiter.

