Abmahnung der Warner Bros. Entertainment GmbH durch die Rechtsanwälte Waldorf Frommer wegen Urheberrechtsverletzung

18. Februar 2013
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Die Rechtsanwälte Waldorf Frommer mahnen im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH einen unserer Mandanten wegen einer angeblichen Urheberrechtsverletzung des Filmwerks "The Dark Knight Rises".

Abmahnung der Warner Bros. Entertainment GmbH im Einzelnen

Unserem Mandanten wird vorgeworfen den Film „The Dark Knight Rises“ illegal im Internet heruntergeladen und damit eine rechtswidrige Vervielfältigung begangen zu haben. Die Warner Bros. Entertainment GmbH gibt an, die ausschließlichen Verwertungsrechte an dem Film „The Dark Knight Rises“ inne zu haben.

Aufgrund dieser Urheberrechtsverletzung wird unser Mandant aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Zudem soll er Schadensersatz leisten und die Rechtsanwaltskosten erstatten.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der Warner Bros. Entertainment GmbH

Bei einer vorformulierten strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung ist stets Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.

Wenn auch Sie eine derartige Abmahnung erhalten haben sollten, zögern Sie nicht, sich an uns zu wenden. Jede Abmahnung stellt einen individuellen Einzelfall dar, der als solcher auch einer individuellen Behandlung und Überprüfung bedarf. Wir helfen Ihnen gerne auch bundesweit im Rahmen unserer günstigen Erstberatung weiter.

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