Abmahnung der Internetmarketing Bielefeld GmbH durch Rechtsanwaltskanzlei Volke 2.0 wegen unlauteren Wettbewerbs

11. März 2013
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Uns liegt eine Abmahnung der Internetmarketing Bielefeld GmbH vor. In der durch die Anwälte der Rechtsanwaltskanzlei Volke 2.0 ausgesprochenen Abmahnung wird unserem Mandanten vorgeworfen, in seinem Onlineshop gegen den unlauteren Wettbewerb verstoßen zu haben.

Abmahnung der Internetmarketing Bielefeld GmbH im Einzelnen

In der Abmahnung wird näher ausgeführt, dass unser Mandant in seinem Onlineshop Druckerpatronen mit der Bezeichnung „Alternativ zu…“ anbietet und deshalb irreführend wirbt. Es fehle an den wesentlichen Merkmalen der Ware, da nicht angegeben wird, ob es sich bei den Patronen um ein wiederbefülltes Produkt (sog. Refillpatrone), ein aufgearbeitetes (so. Rebuiltpatrone) oder um ein nachgebautes Produkt (sog. kompatible Patrone) handelt.

Von unserem Mandanten wird die Unterzeichnung einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung gefordert sowie die Erstattung der durch die Rechtsverfolgung entstandenen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 651,80 € verlangt.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der Internetmarketing Bielefeld GmbH

Bei einer vorformulierten strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung ist stets Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.

Wenn auch Sie eine derartige Abmahnung erhalten haben sollten, zögern Sie nicht, sich an uns zu wenden. Jede Abmahnung stellt einen individuellen Einzelfall dar, der als solcher auch einer individuellen Behandlung und Überprüfung bedarf. Wir helfen Ihnen gerne auch bundesweit im Rahmen unserer günstigen Erstberatung weiter.

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