Abmahnung der Rechtsanwaltskanzlei Fuß & Jankord im Namen von Patrick Jander wegen Urheberrechtsverletzung an einem Lichtbild

11. März 2013
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Die Rechtsanwaltskanzlei Fuß & Janker hat einen unserer Mandanten im Namen von Patrick Jander wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung an einem Lichtbild abgemahnt.

Die Abmahnung des Herrn Patrick Jander im Einzelnen

In der Abmahnung wird unserem Mandanten vorgeworfen, ein Lichtbild von Herrn Patrick Jander ohne dessen Zustimmung auf seiner Internetseite verwendet zu haben.

Unser Mandant soll deshalb eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung unterzeichnen. Weiter wird er dazu aufgefordert, Auskunft darüber zu erteilen, seit wann er die Fotografie verwende, sowie Schadensersatz für eine Nutzungsdauer von bis zu 3 Jahren und die für die Rechtsverfolgung entstandenen Rechtsanwaltskosten zu zahlen. Insgesamt wird ein Betrag in Höhe von EUR 1.782,50 gefordert.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnung des Herrn Patrick Jander

Bei einer vorformulierten strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung ist jedoch stets Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.

Wenn auch Sie eine derartige Abmahnung erhalten haben sollten, zögern Sie nicht, sich an uns zu wenden. Jede Abmahnung stellt einen individuellen Einzelfall dar, der als solcher auch einer individuellen Behandlung und Überprüfung bedarf. Wir helfen Ihnen gerne auch bundesweit im Rahmen unserer günstigen Erstberatung weiter.

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