Abmahnung von LFP Video Group, LLC durch Rechtsanwälte Negele, Zimmel, Greuter und Beller wegen Urheberrechtsverletzung

11. März 2013
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Die Rechtsanwälte Negele, Zimmel, Greuter und Beller mahnen einen unserer Mandanten im Auftrag von LFP Video Group, LLC wegen einer angeblichen Urheberrechtsverletzung an dem Filmwerk "Barely Legal #3" ab.

Die Abmahnung der LFP Video Group, LLC im Einzelnen

In dem Abmahnschreiben der Rechtsanwälte wird unserem Mandanten vorgeworfen, in der Internettauschbörse „bitTorrent“ den Film „Barely Legal #3“ anderen Nutzern der Tauschbörse zum Download angeboten und somit öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Zudem geben die gegnerischen Rechtsanwälte in der Abmahnung an, dass die LFP Video Group, LLC die ausschließlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte an dem beanstandeten Filmwerk inne haben.

Aufgrund dieses öffentlichen Zugänglichmachens fordern die gegnerischen Rechtsanwälte unseren Mandanten dazu auf, eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben. Darüber hinaus wird unser Mandant dazu aufgefordert, Schadensersatz und Rechtsanwaltskosten zu zahlen. Zur vergleichsweisen und außergerichtlichen Beilegung der Angelegenheit wird unserem Mandanten angeboten, einen Pauschalbetrag in Höhe von 850 € zu zahlen.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der LFP Video Group, LLC

Eine vorformulierte Unterlassungserklärung sollte jedoch keinesfalls unterzeichnet werden, bevor sie nicht einer rechtlichen Überprüfung unterzogen wurden. Oftmals sind diese zu weit gefasst oder enthalten Verpflichtungen, die über das Erforderliche hinausgehen.

Haben Sie selbst ein solches Abmahnschreiben erhalten? Dann wenden Sie sich an uns. Denn wenn Sie untätig bleiben, droht Ihnen ggf. ein gerichtliches Verfahren, durch das erhebliche Kosten entstehen können. Gern helfen wir Ihnen bei Fragen weiter und beraten Sie kostengünstig.

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