Abmahnung der Koch Media GmbH durch Rechtsanwälte .rka wegen Urheberrechtsverletzung an dem Computerspiel „Dead Island“

13. November 2014
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Die Rechtsanwälte .rka mahnen einen unserer Mandanten im Namen der Koch Media GmbH wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung an dem Computerspiel „Dead Island“ ab.

Die Abmahnung der Koch Media GmbH im Einzelnen:

In dem Abmahnschreiben wird unserem Mandanten vorgeworfen im Rahmen einer Internet-Tauschbörse das Computerspiel „Dead Island“ anderen Nutzern wiederrechtlich zum Download angeboten zu haben. Diese illegale öffentliche Zugänglichmachung stelle eine Urheberrechtsverletzung dar, da – so wird angegeben– die Koch Media GmbH die Inhaberin der ausschließlichen weltweiten Vertriebs- und Verbreitungsrechte sei.

Auf Grund dieser angeblichen Vervielfältigung soll unser Mandant eine vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung unterzeichnen, sowie die Datei dauerhaft löschen und einen pauschalen Schadensersatz in Höhe von EUR 800,- bezahlen.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der Koch Media GmbH

Bei einer vorformulierten strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung ist jedoch stets Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.

Wenn auch Sie eine derartige Abmahnung erhalten haben sollten, zögern Sie nicht, sich an uns zu wenden. Jede Abmahnung stellt einen individuellen Einzelfall dar, der als solcher auch einer individuellen Behandlung und Überprüfung bedarf. Wir helfen Ihnen gerne auch bundesweit im Rahmen unserer günstigen Erstberatung weiter.

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