Abmahnung von 7sixty Games Ltd. durch die Nimrod Rechtsanwälte wegen Urheberrechtsverletzung an dem Computerspiel „Stronghold 3“
Die Abmahnung der 7sixty Games Ltd. im Einzelnen
Unserem Mandanten wird in dem Abmahnschreiben vorgeworfen, in einer Internettauschbörse das urheberrechtlich geschützte Computerspiel „Stronghold 3“ widerrechtlich heruntergeladen und gleichzeitig zum Download angeboten zu haben. 7sixty Games Ltd. gibt dabei an, an dem Computerspiel die ausschließlichen deutschlandweiten Nutzungsrechte zu besitzen. Diese Rechte wären durch ein öffentliches Zugänglichmachen über ein Filesharing-Programm verletzt.
Infolgedessen wurde unser Mandant dazu aufgefordert, eine vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Zusätzlich wird ein Betrag von über EUR 6.000, – aufgezeigt, der mit der Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages in Höhe von EUR 950, – abgegolten werden könne.
Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der 7sixty Games Ltd.
Bei einer vorformulierten strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung ist jedoch stets Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.
Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.