Abmahnung der Kohlpaintner GmbH durch Rechtsanwälte Wündisch & Kahl wegen angeblicher wettbewerbswidriger Handlung aufgrund fehlender Grundpreisangaben

09. April 2014
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Uns liegt ein Abmahnschreiben der Rechtsanwälte Wündisch & Kahl im Namen der Kohlpaintner GmbH vor, in dem unserem Mandanten wettbewerbswidriges Handeln aufgrund fehlender Grundpreisangaben vorgeworfen wird.

Die Abmahnung der Kohlpaintner GmbH im Einzelnen

In der Abmahnung wird angeführt, unser Mandant habe im Rahmen seines eBay-Shops, insbesondere bei Angeboten von Kabeln nach Länge, die erforderliche Grundpreisangabe nicht ausgewiesen. Diese sei notwendig um dem Käufer eine Vergleichsmöglichkeit bieten zu können. Durch diese angeblich fehlende Angabe werde eine Marktverhaltensregel verletzt, womit eine wettbewerbswidrige Handlung vorliege.

Aufgrund dessen soll unser Mandant Rechtsanwaltskosten in Höhe von EUR 745,40 bezahlen sowie eine vorgefertigte und strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung unterzeichnen.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der Kohlpaintner GmbH

Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung ist stets Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Auch die Berechnung einer fiktiven Lizenzgebühr sollte sorgfältig geprüft werden. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.

Haben Sie selbst eine ähnliche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.

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