Abmahnung durch den Verband sozialer Wettbewerb e.V. wegen einer angeblichen Wettbewerbsverletzung

03. April 2014
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Uns liegt eine Abmahnung des Verbands sozialer Wettbewerb e.V. vor, in der unserem Mandanten vorgeworfen wird, dass er im Internet mit irreführenden Aussagen wirbt und dadurch gegen das Wettbewebsrecht verstößt.

Die Abmahnung durch den Verband sozialer Wettbewerb e.V. im Einzelnen

In der Abmahnung des Verbands sozialer Wettbewerb e.V. wird näher ausgeführt, dass unser Mandant im Internet im Rahmen der Bewerbung seiner Methode zur Gewichtsabnahme angeblich mit irreführenden Angaben wirbt und hierdurch geltendes Wettbewerbsrecht verletzt.

Dabei soll unser Mandant die Methoden für effektive Gewichtabnahme nicht näher erläutern und den Eindruck vermitteln, dass ein bestimmter Abnahmeerfolg mit Sicherheit erfolge. Dies soll irreführend sein, da die Gewichtsreduzierung einzig und allein vom Probanten und seinem Durchhaltevermögen abhänge.

Von unserem Mandanten wird die Unterzeichnung einer vorgefertigten strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung von entstandenen Rechtsverfolgungskosten in Höhe von 166,60 € gefordert.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen durch den Verband sozialer Wettbewerb e.V.

Bei einer vorformulierten strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung ist stets Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.

Wenn auch Sie eine derartige Abmahnung erhalten haben sollten, zögern Sie nicht, sich an uns zu wenden. Jede Abmahnung stellt einen individuellen Einzelfall dar, der als solcher auch einer individuellen Behandlung und Überprüfung bedarf. Wir helfen Ihnen gerne auch bundesweit im Rahmen unserer günstigen Erstberatung weiter.

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