Abmahnung der Louis Vuitton Malletier durch Rechtsanwälte Preu Bohlig & Partner wegen Verletzung von Markenrechten

29. Juli 2013
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Unser Mandant hat eine Abmahnung der Rechtsanwälte Preu Bohlig & Partner im Namen der Louis Vuitton Malletier erhalten, in der ihm vorgeworfen wird, verantwortlich für die Einfuhr eines Falsifikats zu sein und somit die Markenrechte der Louis Vuitton Malletier verletzt zu haben.

Die Abmahnung der Louis Vuitton Malletier im Einzelnen

In der Abmahnung wird angeführt, unser Mandant habe eine Louis Vuitton Tasche bestellt, bei der es sich um ein Falsikat handele. Dadurch seien die Markenrechte der Louis Vuitton Malletier ihre Markenrechte verletzt.

Unser Mandant soll nun der Vernichtung des angeblichen Falsifikats zustimmen, sowie eine vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben. Zudem wird er dazu aufgefordert für die Erstattung der Kosten des Grenzbeschlagnahmeverfahrens und für die Inanspruchnahme der Rechtsanwälte Preu Bohlig & Partner einen pauschalen Betrag in Höhe von EUR 200,- zu bezahlen.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der Louis Vuitton Malletier

Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung ist stets Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.

Haben Sie selbst eine ähnliche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.

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