Abmahnung der Microsoft Corporation durch die FPS Rechtsanwälte und Notare wegen einer Urheber- und Markenrechtsverletzung

29. Juli 2013
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Wir haben eine Abmahnung der Microsoft Corporation durch die FPS Rechtsanwälte und Notare erhalten. In dieser wird unserem Mandanten vorgeworfen, eine Marken- und Urheberrechtsverletzung an dem Computerprogramm „Microsoft Windows 7 Professional“ begangen zu haben.

Die Abmahnung der Microsoft Corporation im Einzelnen

Unserem Mandanten wird vorgeworfen,  gefälschte Datenträger mit dem Computerprogramm „ Microsoft Windows 7 Professional“  zu veräußern und dadurch die Marken- und Urheberrechte von Microsoft verletze.

Es wird nun von unserem Mandanten die Unterzeichnung einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Herausgabe der Datenträger mit den Computerprogrammen und Auskunft verlangt. Zudem soll er Rechtsanwaltskosten in Höhe von 1.780,20,- € erstatten.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben Abmahnungen der Microsoft Corporation

Unterschreiben Sie keine vorformulierten strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärungen ohne vorherige rechtliche Überprüfung. Lassen Sie jedes Abmahnschreiben rechtlich prüfen. Verfallen Sie nicht in Panik, aber lassen Sie die gesetzten Fristen auch nicht verstreichen.

Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.

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