Abmahnung der mantiburi GmbH durch die Rechtsanwälte Spirit Legal LLP wegen wettbewerbswidriger unlizenzierter Nutzung der Marken „Elvis“ bzw. „Elvis Presley“
Die Abmahnung der mantiburi GmbH im Einzelnen
Unserem Mandanten wird vorgeworfen, die Markenbezeichnungen „Elvis“ und „Elvis Presley“ auf seiner Internetseite als Produktbezeichnungen widerrechtlich benutzt zu haben. Durch die unlizenzierte Nutzung werden die Suchmaschinenergebnisse beeinflusst sowie über die tatsächliche Herkunft der Waren getäuscht. Hierdurch begehe unser Mandant eine Irreführung; ferner finde eine Behinderung durch Rufausbeutung statt.
In Folge dessen fordern die gegnerischen Rechtsanwälte unseren Mandanten auf, eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen. Zudem soll er die Bezeichnungen entfernen und Auskunft über die angeblich wettbewerbswidrige Nutzung der vorgenannten Bezeichnungen erteilen. Die angefallenen Rechtsanwaltskosten für die Abmahnung in Höhe von 1.379,80 € sollen ebenfalls ausgeglichen werden.
Unsere Empfehlung: Keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der mantiburi GmbH
Bei einer vorformulierten strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung ist jedoch stets Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.
Wenn auch Sie eine derartige Abmahnung erhalten haben sollten, zögern Sie nicht, sich an uns zu wenden. Jede Abmahnung stellt einen individuellen Einzelfall dar, der als solcher auch einer individuellen Behandlung und Überprüfung bedarf. Wir helfen Ihnen gerne auch bundesweit im Rahmen unserer günstigen Erstberatung weiter.