Abmahnung der Pro Wettbewerb Werne e.V. wegen Wettbewerbsverstoßes aufgrund fehlender AGB

21. Mai 2014
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Die Pro Wettbewerb Werne e.V. mahnt einen unserer Mandanten wegen angeblich fehlender AGB in dessen Online-Shops ab.

Die Abmahnung der Pro Wettbewerb Werne e.V. im Einzelnen

In dem Schreiben führt die Pro Wettbewerb Werne e.V. an, dass in den Online-Angeboten unseres Mandanten AGB fehlen würden, welche er binnen 8 Tagen erstellen und hochladen soll.

Was fällt auf an der Abmahnung der Pro Wettbewerb Werne e.V.?

Woraus sich eine Pflicht zur Verwendung von AGB ergeben soll, teilt der Verein leider nicht mit. Kurios ist auch, dass die Pro Wettbewerb Werne e.V. unserem Mandanten vorformulierte AGB übersendet, die er verwenden könne. Diese sind jedoch völlig unbrauchbar. Darüber hinaus werden in dem Schreiben lediglich ein Postfach, aber keine andere Kontaktadresse oder Email-Adresse angegeben. Auch eine Telefonnummer ist auf dem Schreiben nicht zu finden.

Zudem soll unser Mandant zunächst EUR 88, – für den Brief bezahlen, da sich die Kosten für einen derartigen Brief aufgrund einer vereinsinternen Satzung angeblich auf diesen Betrag belaufen. In einem späteren Schreiben werden EUR 150,- gefordert. Auch hier ist zu beachten, dass diese Satzung weder angegeben wird noch rechtlich überprüfbar oder näher bestimmt ist. Ebenfalls werden EUR 32, – bzw. EUR 30,- für Versand und Porto in Rechnung gestellt.

Hierbei ist auch zu betonen, dass keineswegs jedem Verein das Recht zusteht, Wettbewerbsverstöße abzumahnen.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der Pro Wettbewerb Werne e.V.

Besonders bei solch dubiosen Schreiben ist stets Vorsicht geboten. Gerade das vermeintliche kostenlose Anbieten von entgeltlichen Leistungen kann eine Gefahr für weiter reichende Folgen darstellen. Besonders bei der Erstellung von AGB ist es wichtig, damit einem Fachmann zu beauftragen, da diese nicht pauschal, sondern auf den jeweiligen Online-Shop zugeschnitten erstellt werden sollten, um den gesetzlichen wie den eigenen Anforderungen zu entsprechen.

Haben Sie ein ähnliches Schreiben erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren drohen kann, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.

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