Abmahnung der REVOLUTE SYSTEMS GmbH wegen eines Verstoßes gegen den Unterlassungsvertrag
Die Abmahnung der REVOLUTE SYSTEMS GmbH im Einzelnen
In diesem Schreiben wird ausgeführt, dass sich unser Mandant verpflichtet hätte, seinen Internetauftritt nach allen erforderlichen Angaben des § 5 TMG anzupassen. Dies habe unser Mandant jedoch nicht getan, da die Facebook-Seite für mobile Endgeräte nicht angepasst wäre und dies einen Verstoß gegen die Unterlassungserklärung darstellt.
Die REVOLUTE SYSTEMS GmbH fordern unseren Mandanten nun auf eine Vertragsstrafe in Höhe von 3.000 € zu bezahlen. Ansonsten wollen sie rechtliche Schritte gegen unseren Mandanten einleiten.
Allerdings läuft gegen die REVOLUTE SYSTEMS GmbH ein Ermittlungsverfahren wegen Betrugs, da sie im Verdacht stehen eine Vielzahl von Abmahnschreiben in betrügerischer Absicht versandt zu haben und deswegen halten wir dieses Schreiben für sehr zweifelhaft.
Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnung der REVOLUTE SYSTEMS GmbH
Bei einer vorformulierten strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung ist jedoch stets Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.
Wenn auch Sie eine derartige Abmahnung erhalten haben sollten, zögern Sie nicht, sich an uns zu wenden. Jede Abmahnung stellt einen individuellen Einzelfall dar, der als solcher auch einer individuellen Behandlung und Überprüfung bedarf. Wir helfen Ihnen gerne auch bundesweit im Rahmen unserer günstigen Erstberatung weiter.