Abmahnung der Rolex S.A und Rolex Deutschland GmbH durch die Loschelder Rechtsanwälte wegen unlauteren Wettbewerbs

03. Juni 2013
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Uns liegt eine Abmahnung der Rolex S.A und Rolex Deutschland GmbH vor, in der unserem Mandanten durch die Loschelder Rechtsanwälte vorgeworfen wird, dass er im Internet mit irreführenden Aussagen wirbt und dadurch gegen das Wettbewerbsrecht verstößt.

Die Abmahnung der Rolex S.A und Rolex Deutschland GmbH im Einzelnen

In der Abmahnung wird vorgeworfen, dass unser Mandant auf seiner Internetseite mit einer Zertifizierung für die Reparatur von Marken-Uhren, unter anderem auch von Rolex, werbe, obwohl dies nicht der Fall sei. Dies stelle eine Irreführung des angesprochenen Verkehrs dar.

Zudem wird beanstandet, dass unser Mandant mit einer Uhrenreparatur „mit Originalteilen“ von Rolex und „in kürzester Zeit“ wirbt. Bei einer Überprüfung jedoch soll sich herausgestellt haben, dass es sich nur um „Rolex-kompatible“ Ersatzteile handelte, die Reparatur mangelhaft war und auch einige Wochen in Anspruch nahm. Dies stelle ebenfalls eine Irreführung dar.

Von unserem Mandanten wird nun eine strafbewehrte Unterlassungserklärung, Auskunftserteilung, Schadensersatz sowie die Erstattung der durch die Rechtsverfolgung entstandenen Rechtsanwaltskosten gefordert. Überdies soll eine Vertragsstrafe von 10.000 € bei Zuwiderhandlung geleistet werden.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der Rolex S.A und Rolex Deutschland GmbH

Wenn auch Sie eine derartige Abmahnung erhalten haben sollten, zögern Sie nicht, sich an uns zu wenden. Jede Abmahnung stellt einen individuellen Einzelfall dar, der als solcher auch einer individuellen Behandlung und Überprüfung bedarf. Wir helfen Ihnen gerne auch bundesweit im Rahmen unserer günstigen Erstberatung weiter.

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