Abmahnung von Internetmarketing Bielefeld GmbH durch Rechtsanwälte Volke 2.0 wegen Wettbewerbsverstoß

03. Juni 2013
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Rechtsanwälte Volke 2.0 mahnen im Namen der Internetmarketing Bielefeld GmbH einen unserer Mandanten wegen angeblichen Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht ab.

Die Abmahnung der Internetmarketing Bielefeld GmbH im Einzelnen

In dem Schreiben der Rechtsanwälte Volke 2.0 wird unserem Mandanten vorgeworfen, im Rahmen seines Internetauftritts unterschiedliche Widerrufsbelehrungen verwendet zu haben und den Verbraucher in diesen unzutreffend über die Folgen der Ausübung des Widerrufsrechts zu informieren. Weiter soll er eine unzulässige Klausel in seinen AGB verwenden sowie irreführend bezüglich der Versandkosten zu werben.

Infolgedessen soll unser Mandant eine Unterlassungsverpflichtungserklärung abgegeben sowie 911,80 Euro an Rechtsanwaltskosten bezahlen.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnung der Internetmarketing Bielefeld GmbH

Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung ist stets Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.

Haben Sie selbst eine ähnliche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.

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