Abmahnung der Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG durch Rechtsanwälte Jaschinski Biere Brexl wegen Urheberrechtsverletzung durch die öffentliche Ausstrahlung des Fernsehprogramms ohne Genehmigung
Abmahnung der Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG im Einzelnen
Unserem Mandanten wird vorgeworfen in seiner Betriebsstätte das Fernsehprogramm der Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG ohne eine entsprechende Genehmigung öffentlich wiedergegeben zu haben. Dies sei jedoch nur den Nutzern gestattet, die über ein „Abonnement für Gewerbekunden“ verfügen. Somit habe unser Mandant angeblich eine Urheberrechtsverletzung begangen.
In Folge dessen soll unser Mandant nun eine vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung unterzeichnen sowie einen pauschalisierten Schadensersatz in Höhe von EUR 4.300, – zahlen. Bei einem Abschluss eines Abonnementvertrages für Gewerbekunden sähe die Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG allerdings zum Teil davon ab und verlange nur die Begleichung eines Schadensersatzes in Höhe von EUR 2.200, -.
Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG
Bei einer vorformulierten strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung ist jedoch stets Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.
Wenn auch Sie eine derartige Abmahnung erhalten haben sollten, zögern Sie nicht, sich an uns zu wenden. Jede Abmahnung stellt einen individuellen Einzelfall dar, der als solcher auch einer individuellen Behandlung und Überprüfung bedarf. Wir helfen Ihnen gerne auch bundesweit im Rahmen unserer günstigen Erstberatung weiter.