Abmahnung der SKY Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG durch Rechtsanwälte Komning wegen unerlaubter öffentliche Ausstrahlung einer Sportsendung

25. Februar 2014
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Rechtsanwälte Komning mahnten im Namen der SKY Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG einen unserer Mandanten wegen der unerlaubten öffentlichen Ausstrahlung einer Sportsendung ab.

Die Abmahnung der SKY Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG im Einzelnen

Unserem Mandanten wird vorgeworfen, ohne den entsprechenden Lizenzvertrag das Fernsehprogramm von SKY Deutschland in der Öffentlichkeit wiedergegeben zu haben. Dies sei jedoch nur den Nutzern gestattet, die über einen „Abonnementvertrag für Gewerbe und Vereine“ verfügen.

Infolgedessen wurde unser Mandant dazu aufgefordert eine vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung zu unterzeichnen, die Kosten der Abmahnung sowie einen pauschalen Schadensersatz zu zahlen.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der SKY Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG

Bei einer vorformulierten strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung ist jedoch stets Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Prüfung unterzogen werden.

Wenn auch Sie eine derartige Abmahnung erhalten haben sollten, zögern Sie nicht, sich an uns zu wenden. Jede Abmahnung stellt einen individuellen Einzelfall dar, der als solcher auch einer individuellen Behandlung und Überprüfung bedarf. Wir helfen Ihnen gerne auch im bundesweit im Rahmen unserer günstigen Erstberatung weiter.

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