Abmahnung der Sony Computer Entertainment Deutschland GmbH durch Rechtsanwälte Ettrich Sturmfels wegen u.a. Verstoßes gegen das Produktsicherheitsgesetz und das Elektro- & Elektronikgesetz
Die Abmahnung Sony Computer Entertainment Deutschland GmbH im Einzelnen
Unser Mandant handelt mit Waren, die er als Originalwaren bezeichnet. Angeblich sind diese jedoch nicht original verpackt und nicht mit der Herstellergarantie versehen. Darin sei ein Verstoß gegen das Produktsicherheitsgesetz sowie das Elektro- & Elektronikgesetz zu sehen. Diese Verstöße könnten der Sony Computer Entertainment Deutschland GmbH fälschlicherweise zugerechnet werden, obwohl hierfür unser Mandant verantwortlich wäre. Es seien demnach durch unseren Mandanten die Rechte der Sony Computer Entertainment Deutschland GmbH verletzt.
Aufgrund dieses angeblichen Verstoßes wird er dazu aufgefordert Schadensersatz zu leisten. Zudem soll er Rechtsanwaltskosten in Höhe von EUR 1.379,80 erstatten sowie eine vorgefertigte, strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgeben. Darüber hinaus wird er dazu aufgefordert Auskunft über die Herkunft und den Vertriebsweg der widerrechtlich vertriebenen Ware zu erteilen.
Unsere Empfehlung: Keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnugnen der Sony Computer Entertainment Deutschland GmbH
Unterschreiben Sie keine vorformulierten strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärungen ohne vorherige rechtliche Prüfung. Lassen Sie jedes Abmahnschreiben rechtlich prüfen. Verfallen Sie nicht in Panik, aber lassen Sie die gesetzten Fristen auch nicht verstreichen.
Wenn auch Sie eine ähnliche Abmahnung erhalten haben sollten, zögern Sie nicht, sich an uns zu wenden. Jede Abmahnung stellt einen individuellen Einzelfall dar, der als solcher auch einer individuellen Behandlung und Überprüfung bedarf. Wir helfen Ihnen gerne auch bundesweit im Rahmen unserer günstigen Erstberatung weiter.