Abmahnung von Universal Music GmbH durch Rasch Rechtsanwälte wegen Urheberrechtsverletzung
Die Abmahnung der Universal Music GmbH im Einzelnen
In dem Abmahnschreiben der Rasch Rechtsanwälte wird unserem Mandanten vorgeworfen, Tonaufnahmen, an welchen die Universal Music GmbH die ausschließlichen Verwertungsrechte inne haben soll, unberechtigterweise zum Herunterladen verfügbar gemacht zu haben. Bei den widerrechtlich verwerteten Tonaufnahmen handle es sich um Bestandteile der Dateisammlung „German Top 100 Single Charts“.
In dem Abmahnschreiben wird unser Mandant aufgefordert, es zu unterlassen geschütztes Musikrepertoire der Universal Music GmbH ohne deren erforderlichen Einwilligung im Internet verfügbar zu machen oder auf sonstige Weise auszuwerten und sich zu verpflichten bei zukünftigen Zuwiderhandlungen eine Vertragsstrafe i.H.v. 5.001,00 € zu entrichten. Darüber hinaus wird neben der Erstattung der entstandenen Rechtsverfolgungskosten ein Schadensersatzanspruch in Bezug auf den durch die Urheberrechtsverletzung entgangenen Gewinn geltend gemacht. Schließlich wird unser Mandant zur Auskunftserteilung aufgefordert.
Zur außergerichtlichen Beendigung der Angelegenheit wird ein Vergleichsangebot in Höhe von 1.200,00 € unterbreitet.
Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der Universal Music GmbH
Die weitreichenden Folgen der Abgabe einer Unterlassungserklärung in der meist vorgegebenen Form dürfen auf keinen Fall unterschätzt werden. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.
Haben Sie vielleicht selbst eine Abmahnung von Rasch Rechtsanwälte erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, durch welches Ihnen erhebliche Kosten entstehen können. Zögern Sie daher nicht uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.