Abmahnung der Sony Music Entertainment Germany GmbH durch die Rechtsanwälte Waldorf wegen Urheberrechtsverletzung an dem Hörbuch „Die drei ??? – Spuk im Netz (Folge 132)“

21. Mai 2013
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Die Rechtsanwälte Waldorf mahnten einen unserer Mandanten im Namen der Sony Music Entertainment GmbH wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung ab.

Die Abmahnung der Sony Music Entertainment Germany GmbH im Einzelnen

Dem Schreiben der Rechtsanwälte Waldorf  zufolge soll unser Mandant in einer Internet-Tauschbörse „bittorent“ „Die Drei ??? Spuk im Netz (Folge 132) Diverse (Hörbuch)“ widerrechtlich heruntergeladen und öffentlich zum Download angeboten haben.

Unser Mandant wird infolgedessen dazu aufgefordert eine strafbewehrte, vorgefertigte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen, sowie Schadensersatz und Rechtsverfolgungskosten in Höhe von insgesamt EUR 856,- zu zahlen.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnung der Sony Music Entertainment Germany GmbH

Bei einer vorformulierten strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung ist jedoch stets Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.

Wenn auch Sie eine derartige Abmahnung erhalten haben sollten, zögern Sie nicht, sich an uns zu wenden. Jede Abmahnung stellt einen individuellen Einzelfall dar, der als solcher auch einer individuellen Behandlung und Überprüfung bedarf. Wir helfen Ihnen gerne auch bundesweit im Rahmen unserer günstigen Erstberatung weiter.

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