Abmahnung der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH durch die Rechtsanwälte Waldorf Frommer wegen Urheberrechtsverletzung – „New Girl – Staffel 2 – Folge 20“

13. Mai 2013
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Uns liegt eine Abmahnung der Rechtsanwälte Waldorf Frommer im Auftrag der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung vor.

Die Abmahnung der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH im Einzelnen

Unserem Mandanten wird in der Abmahnung vorgeworfen, eine Folge der Serie „New Girl“ im Rahmen einer Tauschbörse anderen Nutzern zum Download angeboten zu haben. In der Abmahnung wird angegeben, dass die Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH die Inhaberin der ausschließlichen Verwertungsrechte sei, womit diese illegale Vervielfältigung eine Urheberrechtsverletzung darstellen soll.

Infolgedessen wird unser Mandant aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben sowie insgesamt 471,00 € an Schadensersatz und Rechtsverfolgungskosten zu erstatten.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnung der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH

Bei einer vorformulierten strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung ist jedoch stets Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.

Wenn auch Sie eine derartige Abmahnung erhalten haben sollten, zögern Sie nicht, sich an uns zu wenden. Jede Abmahnung stellt einen individuellen Einzelfall dar, der als solcher auch einer individuellen Behandlung und Überprüfung bedarf. Wir helfen Ihnen gerne auch bundesweit im Rahmen unserer günstigen Erstberatung weiter.

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