Abmahnung des Verbands Sozialer Wettbewerb e.V. wegen Wettbewerbsverletzung

17. Oktober 2012
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Der Verband Sozialer Wettbewerb e.V. hat in eigenem Namen gegenüber unserem Mandanten eine Abmahnung wegen angeblich irreführender Werbung ausgesprochen.

Die Abmahnung des Verbands Sozialer Wettbewerb e.V. im Einzelnen

Der Verband Sozialer Wettbewerb e.V. ist ein Verein, welcher sich gemäß seiner Vereinssatzung zur Wahrung des lauteren Wettbewerbs im geschäftlichen Verkehr gehalten sieht. In der uns vorliegenden Abmahnung wird unserer Mandantin vorgeworfen, dass sie im Rahmen ihres Internetauftrittes ein Produkt mit falschen Eigenschaften beworben hätte und somit der Verkehr getäuscht würde, somit läge eine Irreführung im Sinne des §§ 3, 5 UWG vor.

Gefordert wird die Unterzeichnung einer vorformulierten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung mit einem Vertragsstrafeversprechen sowie die Erstattung eines Teils der durch die Abmahnung entstandenen Kosten, mithin 166,60 €.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen des Verbands Sozialer Wettbewerb e.V.

Bei einer solchen vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung ist stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.

Haben auch Sie vielleicht eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.

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