Abmahnung von Graf, David, Duque, De Luyz, Jaschik, Hafemann u.a. durch die Rechtsanwälte Bindhardt, Fiedler, Zerbe wegen Urheberrechtsverletzung an dem Song „Von Allein“ von „Culcha Candela“

11. Oktober 2012
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Die Rechtsanwälte Bindhardt, Fiedler, Zerbe mahnen im Auftrag von Graf, David, Duque, De Luyz, Jaschik, Hafemann u.a. eine Urheberrechtsverletzung an dem Musiktitel "Von Allein" der Musikgruppe "Culcha Candela" ab.

Die Abmahnung  von Graf, David, Duque, De Luyz, Jaschik, Hafemann, Lwanga, Müller-Lerch und Krouzilek im Einzelnen

Unserem Mandanten wird vorgeworfen, in einer Tauschbörse den streitgegenständlichen Musiktitel zum Download angeboten zu haben und damit das Urheberrecht der Musikgruppe verletzt zu haben.

Im Rahmen der Abmahnung wird unser Mandant zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert. Darüber hinaus soll er einen Pauschalbetrag für Rechtsanwaltskosten sowie Schadensersatz  in Höhe von EUR 400.- tragen.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen von Graf, David, Duque, De Luyz, Jaschik, Hafemann, Lwanga, Müller-Lerch und Krouzilek im Einzelnen

Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung ist aber stets Achtsamkeit geboten, da diese oft über das Erforderliche hinaus gehende Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.

Haben Sie selbst eine entsprechende Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie auf keinen Fall untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit beträchtlichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.

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