Abmahnung des Herrn Thomas Burchardt wegen Urheberrechtsverletzung auf eBay-Kleinanzeigen

08. November 2013
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Uns liegt eine Abmahnung des Herrn Thomas Burchardt vor. In ihr wird unserem Mandanten vorgeworfen, dass er eine Urheberrechtsverletzung an einem Lichtbild auf der Online-Plattform eBay-Kleinanzeigen begangen habe.

Die Abmahnung des Herrn Thomas Burchardt im Einzelnen

In der Abmahnung wird näher ausgeführt, dass unser Mandant eine urheberrechtlich geschützte Abbildung benutzen würde. Die ausschließlichen Nutzungsrechte an der Abbildung stünden jedoch lediglich Herrn Burchardt als Urheber selbst zu, womit eine Verwendung widerrechtlich erfolgt sei.

Unser Mandant soll die sofortige Löschung der eBay-Anzeige veranlassen sowie eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung unterzeichnen. Für die unlizenzierte Verwendung des Lichtbilds soll er weiter einen Schadensersatz in Höhe von 180 € bezahlen.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen des Herrn Thomas Burchardt

Unterschreiben Sie keine vorformulierten strafbewehrten Unterlassungserklärungen ohne vorherige rechtliche Überprüfung. Lassen Sie jedes Abmahnschreiben rechtlich prüfen. Verfallen Sie nicht in Panik, aber lassen Sie die gesetzten Fristen auch nicht verstreichen.

Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gerne helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.

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