Abmahnung der e15 Design und Distributions GmbH durch die Partnerschaftsgesellschaft Taylor/Wessing wegen Wettbewerbsverstoßes

07. November 2013
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Die Partnergesellschaft Taylor/Wessing mahnt im Namen der e15 Design und Distributions GmbH einen unserer Mandanten wegen angeblichen Wettbewerbsverstoßes ab.

Die Abmahnung der e15 Design und Distributions GmbH im Einzelnen

Unserem Mandanten wird vorgeworfen, den durch ergänzenden, wettbewerblichen Leistungsschutz gesicherten Esstisch „TA04 BIGFOOT“ anhand seiner prägenden Gestaltungsmerkmalen nachzuahmen. Darin sei eine Täuschung zu Ungunsten der Abnehmer über die betriebliche Herkunft des Esstisches zu sehen.

Auf Grund dessen fordert die e15 Design und Distributions GmbH von unserem Mandanten die Abgabe einer vorgefertigten strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, sowie die Zahlung in Höhe von EUR 2.744,- um die entstandenen Anwaltskosten abzugelten.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der e15 Design und Distributions GmbH

Bei einer vorformulierten strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung ist stets Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.

Wenn auch Sie eine derartige Abmahnung erhalten haben sollten, zögern Sie nicht, sich an uns zu wenden. Jede Abmahnung stellt einen individuellen Einzelfall dar, der als solcher auch einer individuellen Behandlung und Überprüfung bedarf. Wir helfen Ihnen gerne auch bundesweit im Rahmen unserer günstigen Erstberatung weiter.

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