Abmahnung der VARIO Büroeinrichtungen GmbH & Co. KG durch die Rechtsanwaltskanzlei bocklegal wegen Kennzeichenverletzung der Marke ‚VARIO‘
Die Abmahnung der VARIO Büroeinrichtungen GmbH & Co. KG im Einzelnen
Unserem Mandanten wird vorgeworfen im Rahmen seines Online-Shops Möbel unter der Produktbezeichnung „VARIO“ anzubieten und zu vertreiben. Darin sei eine Kennzeichenverletzung der deutschen Wortmarke Nr.792692. „VARIO“ zu sehen, die – so wird angeführt – von der VARIO BüroEinrichtungen GmbH & Co. KG geführt werde und eingetragen worden sei. Darüber hinaus verletze unser Mandant zudem die Firmenrechte, da „VARIO“ der einzige kennzeichnungskräftige Bestandteil der Firmenbezeichnung sei.
Infolgedessen wird unser Mandant dazu aufgefordert eine strafbewehrte, vorgefertigte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung zu unterzeichnen, sowie sämtliche entsprechende Werbemittel zu vernichten. Zudem soll er Auskunft darüber erteilen, in welchem Umfang er die Waren angeboten und vertrieben habe, einen Schadensersatzanspruch anerkennen und Anwaltskosten in Höhe von EUR 2.636,90 bezahlen.
Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der VARIO Büroeinrichtungen GmbH & Co. KG
Unterschreiben Sie keine vorformulierten strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärungen ohne vorherige rechtliche Überprüfung. Lassen Sie jedes Abmahnschreiben rechtlich prüfen. Verfallen Sie nicht in Panik, aber lassen Sie die gesetzten Fristen auch nicht verstreichen.
Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen Erstberatung bundesweit weiter.