Abmahnung des Verband Sozialer Wettbewerb e.V. wegen wettbewerbswidrigen Verhaltens

17. Juli 2014
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Der Verband Sozialer Wettbewerb e.V. mahnt einen unserer Mandanten ab. Er soll sich im Rahmen seines Online-Shops bezogen auf die Produktbewerbung wettbewerbswidrig verhalten haben.

Die Abmahnung des Verband Sozialer Wettbewerb e.V. im Einzelnen

Unserem Mandanten wird in dem Abmahnschreiben vorgeworfen, im Rahmen seines Online-Shops bei mehreren Produktbezeichnungen Werbeaussagen mit Wirkungsbehauptungen anzuführen, die „weit übertrieben und nicht nachvollziehbar“ seien. Diese Aussagen seien auch dazu geeignet, Verbraucher zu täuschen und dadurch in die Irre zu führen. In dieser Vorgehensweise sei ein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht sowie das Heilmittelwerbegesetz zu sehen.

Infolgedessen soll unser Mandant eine strafbewehrte Unterlassungserklärung unterzeichnen um damit eine etwaige Wiederholungsgefahr zu beseitigen. Eine vorformulierte Unterlassungserklärung liegt der Abmahnung bei.

kanzlei.biz Empfehlung: nicht untätig bleiben bei Abmahnung des Verband Sozialer Wettbewerb e.V.

Unterschreiben Sie keine vorformulierten strafbewehrten Unterlassungserklärungen ohne vorherige rechtliche Überprüfung. Lassen Sie jedes Abmahnschreiben rechtlich prüfen. Verfallen Sie nicht in Panik, aber lassen Sie die gesetzten Fristen auch nicht verstreichen.

Wenn auch Sie eine vergleichbare Abmahnung erhalten haben sollten, zögern Sie nicht, sich an uns zu wenden. Jede Abmahnung stellt einen individuellen Einzelfall dar, der als solcher auch einer individuellen Behandlung und Überprüfung bedarf. Wir helfen Ihnen gerne auch bundesweit im Rahmen unserer günstigen Erstberatung weiter.

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