Abmahnung der Universal Music GmbH durch Rechtsanwälte Rasch wegen Urheberrechtsverletzung an 19 Tonträgern aus dem Musikalbum „Outlaw Gentlemen & Shady Ladies“ der Künstlergruppe „Volbeat“

21. Juli 2014
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Einer unserer Mandanten hat eine Abmahnung der Universal Music GmbH, ausgesprochen durch die Rechtsanwälte Rasch, erhalten. Er soll das Urheberrecht an 19 Tonaufnahmen aus dem Musikalbum „Outlaw Gentlemen & Shady Ladies“ der Künstlergruppe „Volbeat“ verletzt haben.

Die Abmahnung der Universal Music GmbH im Einzelnen:

Unser Mandant soll im Rahmen einer Internettauschbörse 19 Tonaufnahmen aus dem Musikalbum „Outlaw Gentlemen & Shady Ladies“ der Künstlergruppe „Volbeat“ widerrechtlich öffentlich zugänglich gemacht und dadurch anderen Nutzern weltweit zum Download angeboten haben.

Infolgedessen wird unser Mandant aufgefordert eine vorgefertigte und strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben, sowie einen pauschalen Vergleichsbetrag in Höhe von EUR 900,- bezahlen. Andernfalls könnte ein Schadensersatz in Höhe von EUR 2.500,-, sowie Anwaltskosten in Höhe von EUR 1.531,90, insgesamt also ein Betrag in Höhe von EUR 4.031,90 auf ihn zukommen.

Eine vorformulierte Unterlassungserklärung sollte jedoch keinesfalls unterzeichnet werden, bevor sie nicht einer rechtlichen Überprüfung unterzogen wurde. Denn durch die Abgabe einer solchen Unterlassungserklärung entstehen für den Erklärenden weitreichende Pflichten, die oftmals über das Erforderliche hinausgehen.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnung der Universal Music GmbH

Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gerne helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.

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